Der Hegering Hilden möchte seine Mitglieder daran erinnern, die Verlängerung des Jagdscheins rechtzeitig zu beantragen.
Nach den Vorgaben des § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit § 17 BJagdG sowie den einschlägigen Regelungen des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG NRW) setzt die Verlängerung eines Jagdscheins eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Diese Prüfung erfolgt obligatorisch unter Beteiligung mehrerer Behörden, unter anderem der Polizei und des Verfassungsschutzes. Aufgrund dieses umfangreichen Verfahrens kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Eine verspätete Antragstellung kann erhebliche rechtliche und praktische Konsequenzen nach sich ziehen:
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Waffen- und Munitionsrechtliche Folgen:
Mit Ablauf des Jagdscheins entfällt grundsätzlich auch die jagdrechtliche Berechtigung zum Besitz von Munition (§ 13 Abs. 3 WaffG). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Munitionsbesitz nicht zuvor gesondert in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen wurde. -
Pacht- und Jagdausübungsrecht:
Jagdpächter müssen spätestens zum Beginn des Jagdjahres am 01.04. im Besitz eines gültigen Jagdscheinssein. Andernfalls geht die Pachtfähigkeit verloren (§ 11 BJagdG). Auch die Ausübung der Jagd ist ohne gültigen Jagdschein unzulässig.
Online-Antrag für Jäger*innen aus dem Kreis Mettmann
Jägerinnen und Jäger aus dem Kreis Mettmann haben die Möglichkeit, die Verlängerung des Jagdscheins bequem online hier zu beantragen.
Die anfallende Gebühr in Höhe von 75 Euro kann dabei direkt per PayPal entrichtet werden.
Nach Abschluss der erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfungen erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller von der Unteren Jagdbehörde eine Einladung zur persönlichen Vorsprache, um die Verlängerung des Jagdscheins abzuschließen.
Wer stattdessen lieber den Antrag per Post auf den Weg bringen möchte, findet hier den Antrag zum ausfüllen und ausdrucken.
Unser Appell
Um Unterbrechungen der Jagdausübung sowie rechtliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt der Hegering Hilden ausdrücklich, die Verlängerung des Jagdscheins frühzeitig – idealerweise ab Dezember des Vorjahres vor Ablauf – zu beantragen.
Der Vorstand des Hegering Hilden wünscht allen Weidmannsheil
Kontakt
Kreis Mettmann – Der Landrat
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Wahlen
Jagdscheinerteilung
Düsseldorfer Straße 26, Verwaltungsgebäude 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 99-1640
Fax: 02104 99-4575
E-Mail: jagdschein@kreis-mettmann.de
Raum: 1.179